Vertraulichkeitserklärung
Vertraulichkeitserklärung
gegenüber der
in Sachen
Die Fiducia Treuhand GmbH verpflichtet sich, diejenigen
Unterlagen, welche als vertraulich gekennzeichnet sind,
vertraulich zu behandeln. Mitarbeiter der Fiducia Treuhand
GmbH sind vertraglich verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren.
Berater der Fiducia Treuhand GmbH sind entweder vom Gesetz her
(Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) oder durch
Vertrag verpflichtet, die Vertraulichkeit zu wahren.
Auf Wunsch wird die Fiducia Treuhand GmbH die Unterlagen bei
nicht Zustandekommen des Erwerbs vollständig zurückgeben oder
vernichten.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn
a) die Informationen bereits vor Übergabe an uns öffentlich
bekannt waren oder nach Übergabe an uns öffentlich bekannt
gemacht werden.
b) wir aufgrund einer gerichtlich oder behördlichen
Entscheidung oder von Rechts wegen (z.B. gegenüber
Finanzbehörden) verpflichtet sind oder werden, Informationen
offenzulegen.
Diese Vertraulichkeitserklärung wird für die Dauer von 18
Monaten ab dem Tag der Unterzeichnung geschlossen.
Die Fiducia Treuhand GmbH verpflichtet sich, keine Mitarbeiter
des Akquisitionsobjektes aktiv abzuwerben.
Sämtliche eigenen Kosten und Aufwendungen, insbesondere die
Kosten der von uns Beauftragten, werden von uns selbst
getragen.
Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die Ihnen entstehen,
insbesondere die Kosten der von Ihnen Beauftragten, werden von
Ihnen selbst getragen, es sei denn, es ist ausdrücklich
schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden.
Diese Vereinbarung unterliegt materiellem deutschem Recht,
ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn, soweit dies rechtlich
zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Fiducia Treuhand GmbH
Norman Rentrop
Geschäftsführung
Fiducia Treuhand GmbH
Rüngsdorfer Straße 2e
53173 Bonn
Tel.: 0228-3688423
Fax: 0228-365875
Vertraulichkeitserklärung als PDF zum Download
Wir unterzeichnen Vertraulichkeitserklärungen ausnahmslos
nur mit Verkäufern direkt.
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